Kolpingsfamilie

Verbandsgeschichte Teil1

Kolping

1846 bis 1865

Gründung und Ausbau

Das Werk von Kolping

Adolph Kolping prägte die erste Phase des Kolpingwerkes: die Zeit von der Gründung des ersten Gesellenvereins in Elberfeld 1846 bis zu seinem Tode am 4.12.1865. In diesen wenigen Jahren entstanden mehr als 400 Gesellenvereine sowohl in Deutschland als auch in zahlreichen europäischen Ländern und in Nordamerika. Die rasche Ausbreitung des Katholischen Gesellenvereins zeigt, dass Kolpings Idee auf fruchtbaren Boden fiel. Denn er traf die spezifischen Bedürfnisse der jungen Gesellen nach allgemeiner, fachlicher und religiöser Bildung. Überdies boten die Gesellenheime vielen jungen wandernden Handwerkern eine familiäre Gemeinschaft und Heimstätte. So konnte Kolping in Zeiten bitterer Not das Elend der Gesellen lindern und ihre Chancen auf eine bessere Zukunft erhöhen. Mehr als hunderttausend junge Menschen hatten dann auch schon zu Lebzeiten Kolpings die "Schule" des Gesellenvereins durchlaufen und erfuhren wichtige Impulse für ihre Lebensgestaltung als tüchtige Christen.

Organisation

Adolph Kolping selbst war mit seinen zahlreichen Reisen, Reden und publizistischen Tätigkeiten der treibende Motor für die Ausbreitung seines Werkes. Die Gesellen taten das ihre dazu. Auf ihrer Wanderschaft trugen sie die Idee Kolpings in die Welt hinaus und gründeten vielerorts neue Vereine. Damit die Ausbreitung in geregelten Bahnen verlief, schuf Kolping verbindliche Grundlagen für das Werk. So schlossen sich auf seine Anregung hin bereits 1850 die ersten Vereine – Elberfeld, Köln und Düsseldorf – zum „Rheinischen Gesellenbund“, dem späteren „Katholischen Gesellenverein“ zusammen. Eine Satzung, die sog. Generalstatuten sollten verbindlich die Vereinsarbeit regeln. Diese wurden auf den Generalversammlungen des Verbandes von Zeit zu Zeit zur Diskussion gestellt und den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Kolping selbst sprach sich immer wieder aus für eine moderate Anpassung des Vereins an veränderte Umstände und Entwicklungen.

Die Generalversammlungen der Jahre 1858 und 1864 waren von besonderer Bedeutung. Hier wurden grundlegende Strukturen geschaffen, die im Kern bis heute bestehen. Seit dieser Zeit sind die lokalen Vereine, die sog. Kolpingsfamilien innerhalb eines Bistums in einem Diözesanverband zusammengeschlossen. Die Kolpingsfamilien bzw. Diözesanverbände innerhalb eines politisch selbständigen Landes bzw. Staates bilden einen Landesverband. Die Zentralverbände bilden zusammen das Internationale Kolpingwerk mit dem Generalpräses an der Spitze. Mit dieser Organisationsstruktur ist sowohl die enge Anbindung an die Kirche vorgezeichnet als auch die Berücksichtigung der politischen Verhältnisse. Die örtlichen Angelegenheiten der lokalen Gesellenvereine wurden in Ortsstatuten geregelt. Diese mussten konform zu den allgemeinen Bestimmungen des Generalstatuts sein.
 
 










    

Vereinsleben

Die Mitgliedschaft war ausschließlich auf ledige männliche Handwerksgesellen beschränkt. Verheiratete oder Selbständige konnten kein Mitglied sein. Fabrikarbeitern, die ein Handwerk erlernt hatten, stand der Eintritt offen. Wer Mitglied werden wollte, musste sich einer mindestens halbjährigen Probezeit unterziehen. Auch danach wurde auf regelmäßige Teilnahme am Vereinsleben geachtet. Die Mitglieder erhielten von Anfang an das Recht zur Wahl der Leitungskräfte. Als Mitgliedsausweis diente das sogenannte Wanderbuch. So konnten die wandernden Gesellen am Vereinsleben anderenorts teilnehmen. Eine Wanderordnung regelte die mit der Wanderschaft zusammenhängenden Fragen.

Kolping erwarb im Jahre 1852 für den Kölner Gesellenverein das erste Gesellenhaus. Andere Gesellenvereine sollten dem Kölner Vorbild folgen und nach Möglichkeit ebenfalls eigene Häuser anschaffen. Dies sollte nicht nur den wandernden Gesellen als Heimat dienen, sondern zugleich das Zentrum des Vereinslebens bilden. Trotz aller lokalen Unterschiedlichkeiten ähnelte sich das Vereinsleben vor Ort. Überall standen bei der Bildungsarbeit sowohl allgemeinbildende und berufsbezogene Themen wie auch die religiöse Bildung im Vordergrund. Ferner gab es Fachangebote für bestimmte Berufsgruppen. Trotz allem Ernst wurde Geselligkeit großgeschrieben. Als Freizeitaktivitäten dienten beispielsweise Theateraufführungen, Gesang und das Lesen von Büchern und Zeitschriften.

 

Meinungs- und Willensbildung

Adolph Kolping ruhte nicht, den Gesellenverein publik zu machen. Neben dem persönlichen Kontakt, dem Besuch von Konferenzen und Versammlungen maß er der Verbandspublizistik eine besondere Bedeutung zu. Bereits 1850 veröffentlichte er als Beilage zum „Rheinischen Kirchenblatt“ das „Vereinsorgan“. 1854 gründete er seine eigene Zeitschrift, die "Rheinische Volksblätter", die zu einer der erfolgreichsten katholischen Presseorgane ihrer Zeit avancierte. Speziell für die Führungskräfte gab Kolping 1863 die „Mitteilungen für die Vorsteher der katholischen Gesellenvereine“ heraus. Diese zielgruppenspezifische Unterteilung von Mitglieder- und Führungskräftezeitschriften ist bis heute relevant, wenn auch im Laufe der Zeit vielfältige Änderungen vorgenommen wurden