Pfarrei

St. Franziskus-Kirche auf Schwerin vor dem Abschied

Gemeinde lädt zur letzten Messe und Profanierung ein

Den endgültigen Abschied markiert die Profanierung der Kirche am Sonntag, 15. Juni 2025, um 9.45 Uhr mit Weihbischof Josef Holtkotte. Die Feier beginnt mit einer Statio in der Kirche, anschließend wird das Allerheiligste in feierlicher Prozession zur neuen Gottesdienststätte – der Kapelle auf dem Friedhof an der Westhofenstraße – übertragen, wo die Heilige Messe gefeiert wird. Ab dem 12. Mai finden bereits alle Gemeindegottesdienste dort statt.


Bereits am Dienstag, 6. Mai 2025, um 18 Uhr, lädt die Gemeinde zu einer Informationsveranstaltung in der St. Franziskus-Kirche ein. Dort informieren der ehemalige Kirchenvorstand und der Gemeindeausschuss über den aktuellen Stand der Dinge – unter anderem zur geplanten Übergabe des Kirchengebäudes an die Investoren des Projekts „Franziskushöfe“, die ihre Pläne für die künftige Nutzung des Geländes vorstellen werden. Auch zur neuen Gottesdienststätte auf dem Friedhof wird es detaillierte Informationen geben.

Die Entscheidung zur Profanierung wurde bereits 2020 einvernehmlich getroffen – bevor die Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn in Kraft trat und der kürzlich gestartete Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ begann. Demografische und finanzielle Überlegungen hatten zu diesem Schritt geführt, der in einem langen Dialogprozess mit Gemeinde und Gremien gewachsen ist.
Trotz aller sachlichen Gründe ist der Abschied für viele Gläubige mit Schmerz und Wehmut verbunden. Die St. Franziskus-Kirche war über Jahrzehnte hinweg Ort persönlicher Glaubenserfahrungen, von Freude und Trauer, von Gemeinschaft und Trost. Auch viele ehemalige Schweriner begleiten diesen Abschied mit Trauer – und mit Dankbarkeit für das, was war.


Die Gemeinde lädt alle, die sich mit der Kirche verbunden fühlen, herzlich ein, die letzten Gottesdienste und Veranstaltungen mitzufeiern und so gemeinsam Abschied zu nehmen.

Bistumsprozess „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“
Unter dem Titel „Glauben. Gemeinsam. Gestalten.“ hat das Erzbistum Paderborn einen umfassenden Reformprozess gestartet, der auf die strukturellen und pastoralen Herausforderungen einer zunehmend säkularisierten Gesellschaft reagiert. Ziel ist es, das kirchliche Leben organisatorisch zu straffen und seelsorgerlich neu auszurichten. Angesichts sinkender Mitgliederzahlen, einer abnehmenden Zahl pastoraler Fachkräfte und begrenzter finanzieller Spielräume sollen größere pastorale Räume entstehen, Leitungsmodelle neu geordnet und Verwaltungsstrukturen effizienter gestaltet werden. Der Prozess versteht sich als geistlich motivierte Neuorientierung, die auf eine breite Beteiligung haupt- und ehrenamtlicher Kräfte setzt. In inhaltlicher Kontinuität zum „Diözesanen Weg 2030+“ und dem bereits 2014 entwickelten „Zukunftsbild“ markiert er den nächsten Schritt in der strategischen Neuausrichtung des Erzbistums Paderborn.


Immobilienstrategie
Seit 2021 ist die Immobilienstrategie des Erzbistums Paderborn in Kraft. Sie unterstützt die Pastoralen Räume dabei, langfristige Perspektiven für die Nutzung und Entwicklung ihres Gebäudebestands zu entwickeln. Dabei erhalten sie professionelle Begleitung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat. Ziel der Strategie ist es, die Kirchengemeinden zu einer verbindlichen Auseinandersetzung mit der zukünftigen, sinnvollen und bedarfsgerechten Nutzung ihrer Immobilien zu motivieren. Dazu gehört auch die Prüfung von Anpassungen, Zusammenlegungen oder der möglichen Aufgabe einzelner Standorte. Die Entscheidung über die künftige Nutzung treffen die örtlichen Kirchenvorstände in Abstimmung mit den jeweiligen Pfarrgemeinderäten. Die Bezuschussung von Baumaßnahmen durch das Erzbistum Paderborn orientiert sich an der geltenden Förderrichtlinie für Kirchengemeinden in den Pastoralen Räume. Diese enthält ein Dreistufenmodell. Es dient der Einteilung aller kirchengemeindlichen Dienstgebäude in bestimmte Förderstufen. Entsprechend fallen die anzuwendenden Zuschussregelungen aus. Danach sind in der ersten Stufe finanzielle Einsparungen vorgesehen, ohne dass Gebäude dem Verfall preisgegeben werden. Die eingesparten Mittel sollen in der zweiten Stufe die Entwicklung neuer pastoraler Konzepte möglich machen. Mit der dritten Stufe sind Maximalförderungen verbunden, die für ausgewählte Schwerpunktobjekte von besonderer pastoraler Bedeutung bestimmt sind.